Liebe Kinder und Eltern, in diesem Beitrag stelle ich einige Kinderechte vor. Welche Rechte haben Kinder und wie können sie diese umsetzen?
Kinder haben alle gleiche Rechte! Kein Kind darf benachteiligt werden, gemäß Artikel Grundgesetz (GG). Kinder haben zum Beispiel einen Anspruch, in Frieden zu leben, gut versorgt zu werden, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24 GG).
Kinder haben das Recht in die Schule zu gehen, und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht (Artikel 28 GG).
Kinder haben deinen Anspruch persönliche Geheimnisse zu haben sowie das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13 GG).
Kinder haben das Recht, den Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung zu genießen (Artikel 19, 32 und 34 GG).
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31 GG).
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38 GG).
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23 GG).
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16 GG).
Aber nicht immer werden diese Rechte beachtet. Im Stress des Alltags geraten die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht selten in Vergessenheit.Dabei ist es oberstes Gebot der Kinderrechte, dass das Kindeswohl grundsätzlich Vorrang hat.
Damit in Zukunft die Rechte von allen Kindern weltweit möglichst eingehalten werden, haben Politikerinnen und Politiker, Expertinnen und Experten fast aller Staaten der Welt einen Vertrag über die Kinderrechte geschlossen. Dieser Vertrag heißt Kinderrechtskonvention und wurde am 20. November 1989 verabschiedet.
Die Kinderrechtskonvention gilt für etwa zwei Milliarden Mädchen und Jungen! So viele Kinder leben in den 196 Staaten, die zugestimmt haben.
An einigen Stellen ist das, was in der Kinderrechtskonvention steht, ein bisschen ungenau. Deshalb sind zusätzliche Regelungen der Staaten nötig. Zum Beispiel steht in der Kinderrechtskonvention, dass armen Kindern geholfen werden soll, damit sie genug zum Anziehen und zum Essen haben.
Das müssen sich die Verantwortlichen in jedem Staat selbst überlegen und dann genau festlegen. Oft müssen also noch Regeln und Gesetze des Staates extra für Kinder geändert werden.
Zentraler Grundsatz der Übereinkunft ist das Recht auf Gleichbehandlung. Demnach sind laut Definition sämtliche Kinderrechte auf alle Kinder und Jugendlichen anwendbar. Faktoren wie Geschlecht, Religion, Rasse, politische Meinung oder Herkunft der Eltern spielen dabei keine Rolle.
Es kommt die Frage auf, ob die Kinderrechte in das Grundgesetz gehören. Aktuell umfasst das Grundgesetz die Kinderrechte nicht. Allerdings sprechen sich viele Politiker, Prominente und Organisationen genau für eine solche Anpassung aus. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz soll vor allem dazu führen, dass Interessen der Kinder bei allen relevanten Entscheidungen Beachtung finden.
Werden die in der UN-Kinderrechtskonvention definierten Kindergesetze nicht eingehalten, können sich Kinder und Jugendliche an verschiedene Ansprechpartner wenden.
Dabei handelt es sich in erster Linie um Vertrauenspersonen aus dem persönlichen Umfeld. Dabei kann es sich z. B. um die eigenen Eltern, Lehrer, Geistliche oder auch Ärzte handeln.
Bei einem Verstoß gegen die Kinderrechte kann auch das Jugendamt eine Anlaufstelle sein, bei welcher die Kinder auch ohne das Wissen ihrer Eltern vorsprechen können. Für die politischen Belange von Kindern und Jugendlichen setzt sich zudem auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ein.