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Das Mandat - Häufige Fragen
Alles, was Sie über das Mandat und die Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsanwältin in Friedrichsdorf wissen müssen.

Muss der Anwalt das Mandat annehmen?

Nein, ein Rechtsanwalt kann frei entscheiden, welche Mandate er annimmt. Gründe für eine Ablehnung können sein:

  • Fehlende Expertise

  • Andere Verpflichtungen, die eine schnelle Bearbeitung unmöglich machen

  • Interessenkonflikte


Eine Ausnahme sind beigeordnete Anwälte, die durch richterlichen Beschluss bestellt werden. Für die Legitimation Ihres Anwalts ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Wann sollte ich eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen?

  • Anwaltszwang: Vor Landes- und Oberlandesgerichten sowie in Familienstreitsachen vor dem Amtsgericht ist die Vertretung durch einen Anwalt verpflichtend.

  • Empfehlung: Auch in Verfahren ohne Anwaltszwang ist es ratsam, sich durch einen erfahrenen Anwalt vertreten zu lassen, der die Abläufe und Formalitäten kennt.

Kann ich Akteneinsicht beantragen?

  • Als Privatperson können Sie Akteneinsicht beantragen, allerdings wird diese meist nicht gewährt, da schutzwürdige Interessen Dritter überwiegen.

  • Ihre Anwältin hat Anspruch auf Akteneinsicht, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. Dies ist bereits vor Annahme des Mandats im sogenannten Anbahnungsverhältnis möglich.

Wann endet das Mandat?

  • Regulär: Das Mandat endet, wenn der Fall abgeschlossen ist – durch Urteil, Vergleich oder die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Forderung.

  • Vorzeitige Beendigung durch den Anwalt: Der Anwalt kann das Mandat kündigen, z. B. bei:

    • Nicht gezahlten Honoraren

    • Persönlichen Konflikten

    • Aussichtslosigkeit des Falls

  • Kündigung durch den Mandanten: Sie können das Mandat jederzeit kündigen, schriftlich und ohne Frist.

Kann ich die Anwältin oder den Anwalt wechseln?

Ja, Sie können den Anwalt jederzeit wechseln. Gründe könnten sein:

  • Umzug

  • Unzufriedenheit mit der Leistung

  • Kommunikationsprobleme oder fehlende Chemie

Wichtig: Ein Wechsel kann Mehrkosten verursachen, da der erste Anwalt in der Regel seine Gebühren in voller Höhe abrechnet.

Zahlt der Staat einen Anwaltswechsel?

  • Nein. Beratungshilfe- oder Prozesskostenhilfe (PKH/VKH) decken keinen zweiten Anwalt ab. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Unterliegt die Anwältin der Schweigepflicht?

Ja, Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch über das Ende des Mandats hinaus. Diese gilt für alle Informationen, die im Rahmen des Mandats bekannt werden, unabhängig davon, wie diese erlangt wurden.

Muss ich eine Aussage machen?

  • Keine Pflicht zur Aussage: Sie müssen keiner Vorladung zur polizeilichen Vernehmung folgen. Ein Anwalt kann die Vernehmung absagen und Akteneinsicht beantragen.

  • Ausnahme: Einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung müssen Sie Folge leisten. Ihr Anwalt kann Rechtsmittel dagegen einlegen.

Hinweis: Keine Übernahme wechselwilliger Mandate

Ihre Rechtsanwältin Pelit-Saran übernimmt keine Mandate, die bereits von anderen Anwälten betreut wurden.

Dieser Grundsatz dient dazu, die Qualität und Effektivität der Mandatsbearbeitung sicherzustellen. Es ist unser Ziel, jedem Mandanten eine fundierte und strategisch durchdachte Beratung zu bieten – dies setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Anfang an voraus.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für neue Mandate gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail.

Fachanwalt in Friedrichsdorf
Fachanwältin in Friedrichsdorf / Fachanwaltin für Familienrecht

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Kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwältin in Friedrichsdorf unverbindlich über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail.

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