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Rechtsanwältin
für Unternehmer

Gemeinsam machen wir uns für Sie und Ihr Unternehmen stark

Eine Anwältin für Ihr Unternehmen

 

Ihr Unternehmen in qualifizierten Händen! Sie als Unternehmer und Arbeitgeber benötigen eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht oder Vertragsrecht und Forderungseinzug resp. Inkasso?

Sie haben als Arbeitgeber ein Problem im Vertragsrecht oder Arbeitsrecht. Sie haben Probleme mit säumigen Kunden und benötigen eine Rechtsanwältin? Dann rufen Sie Ihre Anwältin an! Ihr Unternehmen ist bei ihr in qualifizierten Händen.

Sie als Arbeitgeber tragen eine Verantwortung und gehen eine Reihe von Verpflichtungen ein. Ein beachtliches Kapital heutiger Unternehmen sind seine Mitarbeiter. Die moderne  Arbeitswelt stellt hohe Ansprüche an die Regie dieser Ressourcen. Egal ob ein, zwei, fünfzig oder mehr Mitarbeiter. Das Konfliktpotential ist gegeben. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten  beginnen bei einem fehlerhaft durchgeführtem Bewerbungsverfahren.  Durch eine ausführliche, durch Qualität und Fortbildung fundierte Beratung können Streitigkeiten im Arbeitsrecht vorgebeugt werden. Ihre Rechtsanwältin für Arbeitsrecht berät Arbeitgeber in allen personellen und disziplinarischen Angelegenheiten. 

   

Die Gestaltung eines Vertrages ist relevant dafür, ob die Parteien in einen Rechtsstreit geraten oder nicht. Eine klare Abwicklung und explizite Inhalte ermöglichen eine effiziente bilaterale  Geschäftsbeziehung. Juristisch weniger routinierte Parteien sind meist nicht in der Lage die Fallstricke der Vertragsgestaltung zu erkennen. Ihre Anwältin prüft und entwirft Arbeitsverträge, einschließlich rechtswirksamer Befristungen, verschiedener Arbeitszeitmodelle und Ausschlussfristen. 

   

Eine Menge juristischer Probleme binden im Unternehmen Zeit, Kraft, Kosten oder Nerven und die Entwicklung eines gesunden Unternehmens wird dabei belastet. Hierbei wird Ihnen  Rechtsanwältin Pelit-Saran mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dabei dürfen sich Unternehmer resp. Geschäftskunden und Arbeitgeber mit allen Fragen zum Arbeitsrecht an die  Anwaltskanzlei Pelit-Saran wenden. 

 

Was kann sich ein Arbeitnehmer nicht alles herausnehmen: Bummelei, nachlässige Arbeit, häufige Fehlzeiten. Dann die ewigen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat. 

Neben seinen sinnvollen Pflichten hat der Arbeitgeber weitreichende Rechte gegenüber seinen Arbeitnehmern. Ihre Anwältin sichert Ihre Interessen in Ihrem Sinne. 

In allen Personalangelegenheiten ist Ihre Rechtsanwältin der zuverlässige Partner. Sie berät Sie umfassend in arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie zum Beispiel: 

  • Wie Sie Arbeitsverträge abschließen und optimal gestalten. 

  • Benötigen Sie ein Arbeitszeugnis?  

  • Ob für Ihren Betrieb und für welche Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz uneingeschränkt gilt. 

  • Wann und wie Sie richtig kündigen können. 

  • Was Sie bei einer Versetzung beachten sollten. 

  • Wie Sie sich gegen häufige Krankmeldungen und verspätete Arbeitsrückkehr wehren können. 

  • Welche Rechte der Betriebsrat hat und welche Rechte Sie gegenüber dem Betriebsrat haben. 

  • Wie Sie mit dem Betriebsrat sinnvoll zusammenarbeiten und unnötige Auseinandersetzungen vermeiden können. 

  • Wie weit Sie an Tarifverträge gebunden sind. 

  • Wie und wann Sie sich aus einer Tarifbindung lösen können. 

  • Auf was Sie beim Aufsetzen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags achten müssen. 

 

Das Kündigungsschutzgesetz erschwert eine arbeitgeberseitige Kündigung. Zulässig ist sie aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Ihr Anwältin Pelit-Saran kennt alle  dafür notwendigen Voraussetzungen, genauso wie die Gründe, die eine fristlose Kündigung erlauben. Doch selbst wenn überzeugende Argumente vorliegen, kann eine gerechtfertigte  Kündigung scheitern, wenn Sie falsch vorgehen. Das wäre zum Beispiel im Folgenden der Fall, wenn

 

  • Sie Fristen nicht einhalten 

  • Sie nicht korrekt, fundiert und umfassend abmahnen  

  • Sie den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß anhören 

Kündigungen sind dann wirksam, wenn sämtliche erforderlichen rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. So bedarf die Entlassung für ihre Wirksamkeit der Schriftform – sie muss von Ihnen als  Arbeitgeber oder von einer bevollmächtigten Person handschriftlich unterschrieben sein. 

   

Auch ist in sehr vielen Fällen der allgemeine oder besondere Kündigungsschutz zu beachten. Des Weiteren darf eine Entlassung nicht sozial ungerechtfertigt, nicht sittenwidrig und nicht  diskriminierend sein sowie nicht als Maßregelung in Verwendung genommen werden. 

   

Daneben gibt es viele weitere Bedingungen, die Sie als Arbeitgeber beachten müssen, um einem Arbeitnehmer wirksam zu kündigen. Der Stand der Rechtsprechung hat die Bedingungen für eine wirksame Kündigung in vielen Urteilen eingehend dargelegt und erläutert. Wenn Sie als Arbeitgeber diese Grundsätze nicht beachten und die Voraussetzungen für ein wirksames Kündigungsschreiben erfüllen, hat der Arbeitnehmer Chancen, die Entlassung mit einer Kündigungsschutzklage zu Fall zu bringen. 

   

Sie wollen einem Arbeitnehmer verhaltensbedingt kündigen? 

Dann müssen Sie diesen zuvor erfolglos abmahnen. Eine Abmahnung an sich reicht nicht aus. Diese muss die Anforderungen erfüllen, die von der Rechtsprechung aufgestellt wurden. Hier sind die Rügefunktion und Warnfunktion der Abmahnung zu beachten. Ihnen als Arbeitgeber sind hier ebenfalls Grenzen gesetzt. Hierzu sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. 

   

Sprechen Sie daher rechtzeitig vor einer Kündigung mit Ihrer Anwältin. Eine Rechtsberatung wird hier hilfreich sein. Eine sichere und kompetente Einschätzung alltäglicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen vermeidet Risiken und schafft unternehmerische Ressourcen für das eigentliche Geschäft. Ihr Unternehmen ist bei uns in qualifizierten Händen. 

   

Ihre Rechtsanwältin Pelit-Saran unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen und vertritt Sie im Kündigungsschutzprozess. Durch eine fundierte Beratung, vor Ausspruch der Kündigung, können hohe Abfindungen vermieden oder verringert werden. Bei der Lösung durch Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag begleitet Sie Frau Pelit-Saran mit Nachdruck.  

   

Ob Fragen zu Abmahnungen, Lohn, Zeugnissen oder Ansprüche aus betrieblicher Übung. Lassen Sie sich beraten, welche rechtlichen Vorschriften bestehen und wie diese rechtssicher im Arbeitsalltag eingebunden und durchgesetzt werden können. 

   

Im Umgang mit Mitarbeitern im Fall von Schwerbehinderung, Mutterschutz, Elternzeit oder Arbeitsunfähigkeit bestehen oft Unsicherheiten. Hier können Sie sich an die Anwaltskanzlei wenden.

Vertragsprüfung,Vertragsgestaltung, Forderungseinzug, Inkasso

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer umfassenden Beratung im Bereich der Vertragsprüfung und Gestaltung, Inkasso resp. Forderungseinzug oder z. B. Unterhaltsrecht. Hierbei wird Sie Anwältin Pelit-Saran gerne unterstützen. 

Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht. Ihre Zahlungserinnerung ignoriert er. Am Ende kostet Sie das eigene Debitorenmanagement Zeit, Geld und Nerven. 

 Ihre Anwältin bietet Ihnen die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung gegenüber dem Schuldner. 

  1. Sie prüft diese auf Fälligkeit, Verzug und Verjährung. 

  2. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die Forderung mit Mahnschreiben unter Fristsetzung geltend gemacht.  

  3. Erfolgt keine Zahlung, wird der Schuldner unter Androhung gerichtlicher Schritte nochmals mit einer weiteren kurzen Zahlungsfrist angeschrieben. 

  4. Befindet sich der Schuldner in Verzug, stellt sie ihm Ihre Kosten direkt mit in Rechnung. Zahlt Ihr Schuldner dann, ist die Angelegenheit für Sie erledigt.    

  5. Kommt der Schuldner erst durch das Schreiben Ihrer Rechtsanwältin in Verzug oder lässt sich die Forderung außergerichtlich nicht einziehen, zahlen Sie die Kosten.        

 

Für die Forderungseintreibung benötigt Ihre Rechtsanwältin die zugrunde liegende Rechnung resp. den Forderungsbeleg mit Name und Anschrift Ihres Schuldners, sofern vorhanden den Vertrag, sonstige Vereinbarungen oder Mitteilung über Teilzahlungen sowie eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Die Unterlagen können problemlos per E-Mail oder über sichere  Kommunikationswege ausgetauscht werden. 

Sie haben über die außergerichtliche Forderungseinziehung hinaus immer die Möglichkeit, Ihre Rechtsanwältin mit der anschließenden gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderung zu beauftragen. 

Oder möchten Sie Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrung und Impressum überprüfen oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Impressum erstellen lassen. Müssen Ihre diversen Verträge überprüft werden? Gerne überprüfen wir für Sie diese auf ihre Rechtswirksamkeit. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. 

Rechtsanwältin für Unternehmer
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Vereinbaren Sie  einen Termin und wir ermitteln gemeinsam in einem persönlichen Gespräch, welche rechtliche Beratung für Ihr Unternehmen sach- und interessengerecht ist.

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