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Rechtsanwältin
für Verkehrsrecht

Sie suchen eine Rechtsanwältin spezialisiert auf Verkehrsrecht?

Sie haben ein Problem im Verkehrsrecht und benötigen eine Rechtsanwältin in Friedrichsdorf? Rufen Sie Ihre Anwältin an! 

Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen dem Verkehrszivilrecht resp. Verkehrsunfallsachen, dem Verkehrsstrafrecht, den Verkehrsordnungswidrigkeiten resp. Bußgeldverfahren sowie dem Verkehrsverwaltungsrecht. 

Ihre Anwältin Ihres Vertrauens unterstützt Sie bei der Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen (Unfallregulierung). Sie macht für Sie die entstandenen Schäden geltend und klärt die Haftungsfrage. Sie kümmert sich um die Abwicklung mit der Versicherung und beziffert Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Reparaturkosten sowie sonstige Schadenspositionen wie Haushaltsführung, Verdienstausfall, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten. Bei Erschwernissen mit Autohäusern und Werkstätten hilft Ihnen Ihre Rechtsanwältin, Ihre Rechte durchzusetzen. 

Sie sind geblitzt worden und Ihnen drohen ein Bußgeld und Punkte oder der Entzug des Führerscheins? Hier finden Sie qualifizierte Unterstützung. 

Auch im Verkehrsstrafrecht verteidigt Sie ihre Mandanten engagiert, zielorientiert und mit Blick für das Machbare. Wird Ihnen zum Beispiel Unfallflucht, Alkohol am Steuer oder Nötigung im  Straßenverkehr und Ähnliches vorgeworfen, ist es wichtig, von Anfang an keine Fehler zu machen. Geben Sie nicht vorschnell eine eigene Stellungnahme ab, sondern machen Sie die eigene Aussage über Ihre Anwältin, Ihren Anwalt und erst nach erfolgter Akteneinsicht. Ihre Rechtsanwältin Pelit-Saran befasst sich mit sämtlichen im Verkehrsrecht vorkommenden Problemstellungen. 

Im Verkehrsrecht geht es zum einen um die Verteidigung gegen blinde Bußgeldbescheide sowie in Verkehrsstrafsachen wie zum Beispiel um das Fahren unter Alkoholeinfluss, die Nötigung durch zu dichtes Auffahren.

Ferner gehört zum Verkehrsrecht die Abwicklung von Verkehrsunfällen, Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter oder die Geltendmachung berechtigter Ansprüche gegen den  Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung.

Verkehrsteilnehmer, die ohne eigenes Verschulden in Verkehrsunfälle verwickelt werden, sind gut beraten, einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche einzuschalten. Zum einen übernimmt der Unfallverursacher und sein Haftpflichtversicherer die Kosten der anwaltlichen Vertretung. Zum anderen ist der "normale" Unfallgeschädigte nicht in vollem Umfang über seine Ansprüche aufgeklärt. 

Versicherer versuchen dem Geschädigten einzureden, die Schadenregulierung erfolge ohne die Einschaltung von Anwälten anstandslos. Sie weisen den Geschädigten nicht auf alle denkbaren Ansprüche hin.

Sie hatten einen Unfall? Hoffentlich ist Ihnen nichts passiert?

Immer häufiger versprechen Haftpflichtversicherer im Rahmen des sogenannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe. Die Absicht des gegnerischen Versicherers liegt dabei indes darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. Es werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt - mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe.

Das verstärkte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung bezahlen müsste, werden bei einer wirksamen Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchsetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise angemessene Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren etc.. 

Fordern Sie Ihr gutes Recht ein. Ihre Rechtsanwältin berät und vertritt Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen und schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. 

Da die Kosten für eine Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, sofern die Schuld allein beim Unfallgegner liegt, grundsätzlich durch die Versicherung des Schädigers zu tragen sind, empfiehlt es sich, auch bei einem einfachen Verkehrsunfall möglichst rasch eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Nur ein im Verkehrsrecht versierte Rechtsanwältin resp.  Rechtsanwalt kann überblicken, welche Schadenspositionen ein Geschädigter in welcher Höhe geltend machen kann. Oder kannten Sie den sog. Haushaltsführungsschaden bei Personenschäden oder die 130%-Grenze bei Fahrzeugschäden? 

Das gleiche gilt für die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Auch diesen können Sie nach Ihrer freien Wahl mit der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten beauftragen. Auch die Kosten für dieses Gutachten muss grundsätzlich die Versicherung des Gegners übernehmen, wenn dieser den Unfall allein  zu verschulden hat. Nur dann, wenn erkennbar war, dass es sich allein um einen Bagatellschaden gehandelt hat, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. Ersatzfähige Schadenspositionen können z.B. sein Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Verdienstausfall, Wertminderung, Nutzungsausfall, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Entsorgungskosten, Standgebühren oder entgangener Gewinn. 

Ebenfalls dem Verkehrsrecht zuzuordnen sind sämtliche Probleme im Zusammenhang mit Autokauf und Leasing von Fahrzeugen. Als die Rechtsanwältin  Ihres Vertrauens für Verkehrsrecht in Friedrichsdorf hilft sie Ihnen natürlich auch hier gerne weiter.

Verhaltenstipps bei einem Unfall

Verkehrsanwalt in Friedrichsdorf
  • Sichern Sie die Unfallstelle! 

  • Rufen Sie umgehend die Polizei – falls nötig – den Rettungswagen. 

  • Auf keinen Fall vom Unfallgegner einschüchtern lassen. 

  • Machen Sie keine spontanen Schuldbekenntnisse! 

  • Verändern Sie Nichts, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, machen Sie ein Foto mit dem Smartphone oder fertigen Sie eine Skizze an. 

  • Notieren Sie Namen des Fahrers (Führerschein) und Halters (Fahrzeugschein), amtliches Kennzeichen sowie Versicherungsgesellschaft und -nummer Ihres Unfallgegners.  

  • Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie notfalls Unstimmigkeiten oder falsche Sachverhalte. 

  • Lassen Sie sich vor Ort von nichts und niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine kostenlosen Angebote von unseriösen „Unfallhelfern“ (Abschleppunternehmern, Werkstätten, Mietwagenunternehmern) an, mit denen oft die Abtretung Ihrer Ansprüche verbunden ist. 

  • Wenn Sie mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung telefonieren, dann lassen Sie sich von ihr nicht beeinflussen und treffen Sie keine festen Vereinbarungen, z.  B. über die Erstellung eines Sachverständigengutachtens, die Reparatur in bestimmten Werkstätten u. v. m. Verweisen Sie die Versicherung am besten direkt an Ihre Anwältin in Friedrichsdorf.

Unter der Voraussetzung, dass Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, zahlt die gegnerische Versicherung alle Rechtsanwaltskosten. Unsere anwaltliche Tätigkeit ist für Sie als Geschädigter in diesem Fall honorarfrei. 

Zu Beginn wird geklärt, ob Sie vollen Schadensersatz verlangen und mit welchen Schadensersatzansprüchen Sie kalkulieren können. Des Weiteren wird die Frage, wie Sie mobil bleiben und wie Sie nach Verletzungen ein Schmerzensgeld erhalten, erörtert.

Ist das Fahrzeug zu reparieren oder ein Totalschaden

Nach einem Unfall schätzt ein Gutachter oder eine Werkstatt durch einen Kostenvoranschlag, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Schaden technisch einwandfrei zu beheben. Die Kosten für diese Maßnahme sind der Reparaturschaden. Der Reparaturschaden ist ein Geldbetrag. Sie entscheiden, ob repariert wird oder nicht. Falls nicht, können Sie zumindest den  Netto-Reparaturbetrag (fiktive Abrechnung) verlangen. Wenn repariert wird, kommen weitere Ansprüche (Mehrwertsteuer, Nutzungsausfall oder Mietwagen etc.) in Betracht. 

Bei einem Totalschaden schätzt ein Sachverständiger den Geldbetrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges anderes Fahrzeug zu beschaffen (Wiederbeschaffungswert). Der Unfallwagen hat einen Restwert. Da der Geschädigte diesen Restwert nach dem Unfall behält, ist er vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen: Wiederbeschaffungswert - Restwert = Totalschaden. Die gegnerische Versicherung muss nur wirtschaftlich sinnvollen Schadensersatz leisten. Gezahlt wird stets die günstigere Methode des Schadensersatzes. 

Es gibt ein Ausnahmefall: die 130 %-Grenze.

Die Beschädigung eines Kraftfahrzeuges ist nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden, sondern zudem eine Schädigung des Eigentums. Menschen hängen an ihren Fahrzeugen (z.B. Oldtimer), sind sie gewohnt und wollen daher häufig ihr altes Fahrzeug behalten, auch wenn sich die Reparatur nicht lohnt. In diesen Fällen kann der Geschädigte, obwohl es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, das Fahrzeug zu reparieren, auf eine Erstattung der Reparaturkosten bestehen.

Bußgeldverfahren

Ihre Rechtsanwältin betreut Sie auch in den meist parallel verlaufenden verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten und Bußgeldverfahren. In Bußgeldverfahren ist sie als Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Friedrichsdorf insbesondere in Fällen tätig wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, 0,5-Promille-Grenze, Lenkzeitenverstöße oder Fahrverbote. 

Hier verteidigt Ihre Anwältin Sie effektiv und nimmt Ihre Rechte wahr. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie frühzeitig eine Anwältin für Verkehrsrecht beauftragen. Je später Sie mit Ihrem Anliegen kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Verteidigung.

Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie daher auf jeden Fall frühzeitig zur Rechtsanwältin Ihres Vertrauens. Ein Verkehrsrechtsanwältin kennt die typischen Fehlerquellen in  Bußgeldverfahren, etwa bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Zudem erkennen erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht auch formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen können – auch wenn Sie tatsächlich mal zu schnell gefahren sind. 

Bereits mit Erhalt des Zeugenfragebogens oder des Anhörungsbogens für Betroffene sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Spätestens mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides ist eine Überprüfung der Angelegenheit und die für Ihr Bußgeldverfahren anzuwendende Vorgehensweise durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwältin notwendig, um Sie vor Fahrverboten, Punkten in Flensburg und Bußgeld zu schützen. 

Ab Zugang des Bußgeldbescheides läuft die recht kurze Einspruchsfrist von 2 Wochen, die Sie beachten müssen. Versäumen Sie diese Frist, gibt es so gut wie keine Möglichkeit mehr, gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen. 

Um eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigung vornehmen zu können, ist die Akteneinsicht zwingende Voraussetzung. Erst nach der Akteneinsicht steht fest, welche Beweise vorliegen, wo die Schwachpunkte liegen und wie Ihre Anwältin Sie am besten verteidigen kann. 

Bis dahin ist angeraten: Sie haben das Recht zu schweigen! Machen Sie davon Gebrauch! denn häufig versuchen Betroffene eines Bußgeldverfahrens, den Bußgeldbescheid durch eine schnelle Stellungnahme abzuwenden. Dies bleibt jedoch meist ohne Erfolg und häufig werden hierdurch Fakten geschaffen, die im Nachgang nicht mehr zu beheben sind. Denn alles was Sie sagen, kann – und wird  – gegen Sie verwendet werden.

Es droht ein Fahrverbot

Spätestens wenn ein Fahrverbot droht, sollten Sie sich in jedem Fall durch eine Rechtsanwältin für Verkehrsrecht verteidigen lassen. Wegen einer Ordnungswidrigkeit darf ein Fahrverbot  nur verhängt werden, wenn der Betroffene die Ordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. 

Die Folgen eines Fahrverbots aufgrund z. B. von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Alkohol im Blut sind für die Betroffenen unterschiedlich. Viele sind auf den  Führerschein dringend, zum Beispiel beruflich, angewiesen. Die Überbrückung eines Fahrverbots - unter Beachtung beruflicher Flexibilitätsanforderungen - durch öffentliche Verkehrsmittel ist oft schwierig. Dieses Ungleichgewicht hat die Rechtsprechung erkannt und erlaubt ein Absehen vom Fahrverbot bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße. Um dies zu erreichen, ist eine umfassende und fundierte Begründung erforderlich. Der Beschuldigte muss in diesem Fall zum Beispiel beweisen,

 

  • dass er durch das Fahrverbot in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist, zum Beispiel weil die Kündigung durch den Arbeitgeber droht 

  • dass es sich nicht um eine Wiederholungstat handelt 

  • dass bei einer Selbstständigkeit ein existenzgefährdender Umsatzrückgang droht. 

 

Die Ausnahmen gelten grundsätzlich nicht bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Straftat, zum Beispiel einer Trunkenheitsfahrt über 1,1 ‰ und in ähnlichen Fällen. 

Sie kaufen oder leasen ein Auto

Ihre Rechtsanwältin berät und vertritt Sie gerne als Käufer oder Verkäufer eines Neufahrzeugs, Gebrauchtfahrzeugs oder Oldtimers. Gerade bei dem Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs und  besonders eines Oldtimers erleben sowohl Käufer als auch Verkäufer oftmals Überraschungen, weil ungeahnte Mängel auftreten. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn ein Käufer Ihnen Mängel an dem verkauften Auto mitgeteilt hat oder Sie Mängel an dem von Ihnen erworbenen Fahrzeug festgestellt haben.

Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht / Rechtsanwältin  für Verkehrsrecht

Langjährige Erfahrung

Lassen Sie sich beraten!

Wenn Sie ein verkehrsrechtliches Problem haben, zögern Sie nicht, Ihre Verkehrsanwältin Pelit-Saran anzusprechen!

 Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Friedrichsdorf im Taunus und Umgebung. 

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