Das erste Gespräch mit Ihrer Rechtsanwältin
Das erste Gespräch mit Ihrer Rechtsanwältin ist der Grundstein für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Hier werden die wichtigsten Punkte für das weitere Vorgehen geklärt:
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Individuelle Beratung: Sie erhalten einen klaren Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Lösungswege.
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Transparenz bei den Kosten: Ihre Anwältin informiert Sie verständlich über die zu erwartenden Aufwendungen.
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Klare Zielsetzung: Gemeinsam besprechen Sie, wie Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt und Ihre Ziele erreicht werden können.
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So schaffen Sie von Anfang an eine solide Basis – für Sicherheit, Klarheit und den bestmöglichen Erfolg Ihres Anliegens.
Schildern Sie Ihr Anliegen
Reden Sie offen mit Ihrer Rechtsanwältin. Nur wenn sie alle relevanten Fakten kennt, kann sie Sie bestmöglich beraten. Ihre Anwältin ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – Sie können sich ihr voll und ganz anvertrauen.
Mögliche Lösungswege werden besprochen
Teilen Sie Ihrer Anwältin mit, was Sie erreichen möchten. Sie erklärt Ihnen, welche Schritte dafür notwendig sind, z. B.:
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Erstellung eines Briefes
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Einreichung einer Klage
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Außergerichtliche Einigung
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Bei komplexeren Angelegenheiten, die weitere Prüfung erfordern, wird Ihre Anwältin sorgfältig alle Möglichkeiten analysieren, bevor sie eine Strategie empfiehlt.
Transparente Kostenaufklärung
Ihre Rechtsanwältin legt großen Wert auf Kostentransparenz. Im ersten Gespräch erfahren Sie:
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Die voraussichtlichen Beratungskosten
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Eine Schätzung der Gesamtkosten (z. B. bei einem Gerichtsverfahren)
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Hinweise auf mögliche Alternativen wie außergerichtliche Einigungen
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Zögern Sie nicht, direkt nach den Kosten zu fragen – Ihre Anwältin beantwortet Ihre Fragen gerne.
vielen Fällen dafür, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ihre Anwältin berät Sie gerne.
Erteilen Sie ein Mandat
Wenn Sie mit Ihrer Rechtsanwältin weiterarbeiten möchten, erteilen Sie ihr ein Mandat. Das bedeutet:
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Sie beauftragen sie, für Sie tätig zu werden.
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Sie unterschreiben ein Vollmachtsformular, mit dem Sie Ihre Anwältin berechtigen, Sie zu vertreten.
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Ihre Anwältin verpflichtet sich, keine anderen Mandate anzunehmen, die im Konflikt mit Ihrem Fall stehen könnten. Auf die Loyalität und Qualität Ihrer Anwältin können Sie sich verlassen.
Wann darf Ihre Rechtsanwältin den Auftrag ablehnen?
In bestimmten Fällen kann Ihre Rechtsanwältin ein Mandat ablehnen, z. B.:
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Wenn das Mandat außerhalb ihres Fachgebiets liegt.
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Wenn andere Verpflichtungen eine schnelle Bearbeitung unmöglich machen.
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Bei einem Interessenkonflikt.
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Ihre Rechtsanwältin behält sich vor, nur Mandate anzunehmen, die sie mit höchster Qualität bearbeiten kann.
Gut beraten ab dem ersten Gespräch
Setzen Sie auf Kompetenz und Vertrauen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihrer Rechtsanwältin in Friedrichsdorf und besprechen Sie Ihre rechtlichen Fragen in einem persönlichen Gespräch.


