
Ihre Rechte während der Schwangerschaft.
Die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Beruf kann eine Herausforderung darstellen. Umso wichtiger ist es, sich über die eigenen Rechte im Klaren zu sein, um sowohl sich selbst als auch das ungeborene Kind bestmöglich zu schützen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und zeigt auf, wie Sie diese in der Praxis zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Keine Mitteilungspflicht – Wann und warum Sie Ihren Arbeitgeber informieren sollten
Grundsätzlich besteht für schwangere Arbeitnehmerinnen keine gesetzliche Verpflichtung, den Arbeitgeber sofort über die Schwangerschaft zu informieren. Es wird jedoch empfohlen, dies nach Ablauf der ersten drei Monate (dem ersten Trimester) zu tun.
Eine frühzeitige Mitteilung bietet mehrere Vorteile:
Sie können die gesetzlichen Schutzrechte in Anspruch nehmen.
Der Arbeitgeber kann notwendige Anpassungen an den Arbeitsbedingungen vornehmen.
Gesundheitsgefährdende Tätigkeiten können vermieden werden, beispielsweise der Kontakt mit schädlichen Stoffen oder schwere körperliche Arbeiten.
Auch wenn Sie Ihre Schwangerschaft zunächst für sich behalten möchten, ist es ratsam, spätestens dann aktiv zu werden, wenn Ihre Arbeit Risiken für Sie oder Ihr Kind birgt.
Kündigungsschutz – Ihre Absicherung während der Schwangerschaft
Sobald Sie Ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt haben, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt von der Bekanntgabe der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt Ihres Kindes. Selbst in der Probezeit oder bei befristeten Verträgen darf Ihnen nicht gekündigt werden, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.
Was tun, wenn Sie trotz Schwangerschaft eine Kündigung erhalten?
Sollten Sie während der Schwangerschaft eine Kündigung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, diese anzufechten. Dafür müssen Sie Ihren Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung schriftlich über Ihre Schwangerschaft informieren.Achtung: Nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche endet der besondere Kündigungsschutz.
Gibt es Ausnahmen vom Kündigungsschutz?
In seltenen Fällen kann eine Kündigung trotz Schwangerschaft zulässig sein, beispielsweise bei:
Betriebsschließung
Insolvenz des Unternehmens
Allerdings bedarf eine solche Kündigung der ausdrücklichen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Verbotene Arbeiten – Was dürfen Sie nicht mehr tun?
Um Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes zu schützen, gibt es gesetzlich festgelegte Tätigkeiten, die während der Schwangerschaft verboten sind. Dazu zählen insbesondere:
Arbeiten mit gefährlichen Stoffen (z. B. Chemikalien, Strahlenbelastung)
Arbeiten in lauter Umgebung (z. B. Maschinenlärm)
Schweres Heben (mehr als 5 kg regelmäßig oder mehr als 10 kg gelegentlich)
Nachtschichten, Akkordarbeit oder Fließbandtätigkeiten
Zusätzlich gilt:
Ab dem fünften Schwangerschaftsmonat dürfen Sie nicht länger als vier Stunden am Stück stehen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen eine ungefährliche Alternative zu Ihrer bisherigen Tätigkeit anzubieten.
Falls eine alternativ
Tätigkeit nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber Sie bei vollem Gehalt freistellen.
Individuelles Beschäftigungsverbot – Schutz bei gesundheitlichen Risiken
Falls Ihre Schwangerschaft durch die Arbeit gefährdet ist, kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Dies ist insbesondere der Fall bei:
Medizinischen Risiken wie Muttermundschwäche oder erhöhter Frühgeburtsgefahr
Arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen, die sich negativ auf die Schwangerschaft auswirken (z. B. starke körperliche Belastung)
Psychischen Belastungen, etwa durch hohen Stress am Arbeitsplatz
Das Beschäftigungsverbot führt dazu, dass Sie weiterhin Ihr volles Gehalt erhalten, ohne arbeiten zu müssen.
Krankheit und Beschäftigungsverbot – Finanzielle Absicherung bei gesundheitlichen Problemen
Eine normale Krankschreibung (z. B. bei einer Grippe) wird von Ihrem Arbeitgeber wie üblich behandelt. Falls die Krankheit länger als sechs Wochen andauert, erhalten Sie nur noch Krankengeld von der Krankenkasse, das in der Regel niedriger ausfällt als Ihr normales Gehalt.
Ein ärztlich attestiertes Beschäftigungsverbot ist daher finanziell vorteilhafter, da es sicherstellt, dass Sie Ihr volles Gehalt erhalten, ohne Einbußen durch Krankengeld.
Arztbesuche während der Arbeitszeit
Grundsätzlich sollten Arzttermine nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Ist dies jedoch nicht möglich – beispielsweise bei Untersuchungen, die nur nüchtern erfolgen können –, dürfen Sie während der Arbeitszeit zum Arzt gehen, ohne dass Ihnen Gehalt abgezogen wird.
Auch in Notfällen haben Sie selbstverständlich das Recht, sofort einen Arzt aufzusuchen.
Mutterschutzfrist – Ihr Recht auf Erholung vor und nach der Geburt
Während der Mutterschutzfrist gelten besondere arbeitsrechtliche Regelungen:
Sechs Wochen vor der Geburt dürfen Sie auf eigenen Wunsch noch arbeiten, müssen dies aber nicht.
Acht Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht arbeiten.
Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Während dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie einen Zuschuss vom Arbeitgeber, sodass Sie keine finanziellen Nachteile haben.
Elternzeit und Elterngeld – Ihre Möglichkeiten nach der Geburt
Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie das Recht, sich Zeit für Ihr Kind zu nehmen:
Elternzeit kann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Während dieser Zeit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz.
Elterngeld wird bis zu 14 Monate lang gezahlt und beträgt zwischen 65 % und 100 % Ihres Nettogehalts, abhängig von Ihrem bisherigen Einkommen.
Arbeiten während der Elternzeit – Geht das?
Ja, während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Fazit: Ihre Rechte als Schwangere sind umfassend – nutzen Sie sie!
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen in Deutschland einen umfangreichen gesetzlichen Schutz. Von Kündigungsschutz über Mutterschutz und Beschäftigungsverbote bis hin zur finanziellen Absicherung durch Mutterschafts- und Elterngeld – diese Regelungen sorgen dafür, dass Sie sich während der Schwangerschaft und nach der Geburt voll und ganz auf Ihre Gesundheit und Ihr Kind konzentrieren können.
Tipp: Falls Sie unsicher sind oder Probleme mit Ihrem Arbeitgeber auftreten, lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen.
Ihre Pervin Pelit-Saran.
Ihre Rechte während der Schwangerschaft