
Wer entscheidet über die Wahl der weiterführenden Schule?
Die Wahl der weiterführenden Schule ist eine richtungsweisende Entscheidung für die Zukunft eines Kindes. Insbesondere getrennte Eltern geraten hierbei oft in Konflikt, da eigene Vorstellungen über das Kindeswohl gestellt werden können. Während zusammenlebende Eltern meist eine einvernehmliche Lösung finden, stellt sich nach einer Trennung die Frage: Wer entscheidet, auf welche weiterführende Schule das Kind geht, wenn die Eltern sich nicht einigen können?
Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht – Wer trägt die Verantwortung?
Grundsätzlich haben verheiratete Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind. Bei unverheirateten Eltern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Allerdings kann der Vater durch die Anerkennung der Vaterschaft und eine Sorgerechtserklärung ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Verfügen die Eltern über das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie alle wesentlichen Entscheidungen für das Kind einvernehmlich treffen. Eine Trennung – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht – ändert nichts an diesem Grundsatz.
Unterscheidung zwischen alltäglichen und wesentlichen Entscheidungen
Nicht jede Entscheidung im Alltag erfordert eine Einigung beider Elternteile. Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, darf alltägliche Entscheidungen alleine treffen. Dazu gehören beispielsweise:
Schlafenszeiten
Fernsehkonsum
Kleiderwahl
Hingegen müssen wesentliche Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen auf das Kind haben, gemeinsamgetroffen werden. Dazu zählen:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Medizinische Eingriffe
Wahl der weiterführenden Schule
Da Eltern die weiterführende Schule und die Schulform frei wählen können, gilt diese Entscheidung als besonders bedeutsam und setzt eine Einigung voraus.
Was passiert, wenn getrennte Eltern sich nicht einigen?
Wenn getrennte Eltern keine gemeinsame Lösung finden, stehen ihnen zunächst außergerichtliche Möglichkeiten zur Verfügung:
Gespräche mit dem anderen Elternteil – Ein offener Austausch kann helfen, eine Lösung zu finden.
Beratung durch das Jugendamt – Das Jugendamt unterstützt die Eltern bei der Entscheidungsfindung und berücksichtigt dabei auch die Interessen des Kindes.
Bleibt eine Einigung aus, führt der Weg zum Familiengericht nach § 1628 BGB.
Wie entscheidet das Familiengericht?
Kann das Jugendamt keine Einigung herbeiführen, beantragt einer der Elternteile beim Familiengericht die Übertragung des Entscheidungsrechts. Das Gericht prüft alle relevanten Faktoren und wägt diese im Sinne des Kindeswohls gegeneinander ab. Anschließend überträgt es einem Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis bezüglich der Schulwahl.
Wichtig:
Das Gericht bestimmt nicht selbst die Schule, sondern entscheidet nur, welcher Elternteil die Wahl treffen darf.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes hat keinen direkten Einfluss darauf, wer das Entscheidungsrecht erhält.
Fazit: Einigung statt Konflikt
Die schulische Laufbahn ist eine entscheidende Weichenstellung im Leben eines Kindes. Daher sollten getrennte Eltern versuchen, Differenzen beizulegen und im Sinne des Kindeswohls zu handeln. Ist eine Einigung nicht möglich, klärt das Familiengericht, welcher Elternteil die Entscheidung treffen darf.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um Klarheit zu schaffen!
Ihre Pervin Pelit-Saran.
Wer entscheidet über die Wahl der weiterführenden Schule?