Irgendwann wünschen sich viele Kinder ein Haustier als "Bester Kumpel". Viele Eltern befürworten diesen Wunsch der Kinder, damit sie Verantwortungsbewusstsein und Pflichten kennen lernen. Folgender Artikel soll Ihnen einige Lichtblicke geben, worauf Sie bei der Haltung der Haustiere achten müssen. Lärmbelästigung durch Haustiere Lärmbelästigungen von Haustieren sind keine Seltenheit. Tiere kennen keine Uhr, daher erfolgt der von Ihnen ausgehende Krach auch innerhalb der Ruhezeiten; sehr zum Leidwesen der Nachbarn. Mieter müssen ihr Haustier so halten, dass die Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden. Die Beurteilung richtet sich danach, wie ein Nachbar als verständiger Mensch die Situation wahrnimmt. Wer sehr lärmempfindlich ist, kann seine Empfindlichkeit nicht zum allgemeinen Maßstab nehmen.
Meistens fühlen sich die Nachbarn durch Hundegebell gestört. Mietvertraglich kann der Vermieter einem Mieter die Haltung eines Haustieres verbieten. Im Gegensatz hierzu müssen Vermieter gegenüber einem Mieter die Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen, wenn die Lärmbelästigung der Nachbarn ein unzumutbares Ausmaß erreicht hat. Die Grenze, ab wann der Hundegebell unzumutbar wird, ist Einzelfallabhängig. Die Rechtsprechung ist nicht einstimmig. Das gelegentliche Bellen ist immer zumutbar. Z. B., wenn der Mieter nach Hause kommt oder Besuch bekommt. Der Mieter verhält sich vertragswidrig, wenn sein Hund nachts oder über mehrere Stunden hinweg bellt.
Freigänger Katze
Nicht alle Menschen sind Katzenfreunde. Vor allen dann nicht, wenn die Katze Nachbars Garten als Katzenklo missbraucht. Dennoch müssen Grundstückeigentümer nach ständiger Rechtsprechung dulden, dass die Katze seines Nachbarn seinen Garten betritt. Die Duldungspflicht resultiert aus dem so genannten nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis, das Grundstücksnachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Danach müssen Grundstückseigentümer grundsätzlich das Betreten ihrer Grundstücke durch maximal zwei Katzen dulden. Die Duldungspflicht endet dann, wenn diese dem Nachbarn nicht mehr zugemutet werden kann. Z. B. dann, wenn die Katze im Nachbargarten Gertenbeete durchwühlt oder die Goldfische aus dem Teich fängt. In den Fällen, in denen die Katze im Nachbargarten ihren Kot und Urin absetzt, hält die überwiegende Rechtsprechung fest, dass die Verunreinigungen nicht ungewöhnlich seien. Zumal die Katzen im Normalfall ihren Kot vergraben, so dass davon eben keine nennenswerte bzw. außergewöhnliche Belästigung ausgehe.
Kind geht mit Hund alleine Gassi
Ab wann kann das Kind alleine mit dem Hund spazieren gehen? Diese Frage ist in jedem Fall anders zu beurteilen. Entscheidende Faktoren sind hierbei das Alter und die geistige Reife des Kindes, die Erfahrungen mit Hunden, die Größe des Hundes sowie auch der Erziehungsstand des Hundes.
Wächst ein Kind mit Hunden auf, so kann es sein, dass bereits ein zehnjähriges Kind dazu in der Lage ist, einen Hund auszuführen. Selbstverständlich muss das Kind auch körperlich dazu fähig sein, das Tier im Zweifel festhalten zu können. Ein Kind, das keinerlei Erfahrungen mit Hunden hat, wird auch mit 14 Jahren nicht alleine mit dem Hund spazieren gehen können. Hier sind die Eltern gefragt. Sie müssen Ihrem Kind die notwendigen Informationen mit auf den Weg geben. Wie führt man einen Hund an der Straße, wie im Wald? Wie verhält man sich, wenn ein anderer Hund kommt?
Wann kann der Hund abgeleint werden? In Hessen gilt über das ganze Jahr eine generelle Leinenpflicht auf öffentlichen Versammlungen, in Aufzügen, auf Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenversammlungen sowie und Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus ermöglicht die hessische Hundeverordnung den Gemeinden eigene Flächen zu bestimmen, in denen Hunde angeleint werden müssen.
Nicht vergessen: Das Liegenlassen von Hundehäufchen kostet Sie 20 €!
Gerne berate und vertrete ich Sie! Ihre Pervin Pelit-Saran