Sie haben ein Problem im Verkehrsrecht und benötigen eine Rechtsanwältin in Friedrichsdorf? Dann rufen Sie Ihre Anwältin Pelit-Saran an!
Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen dem Verkehrszivilrecht resp. Verkehrsunfallsachen, dem Verkehrsstrafrecht, den Verkehrsordnungswidrigkeiten resp. Bußgeldverfahren sowie dem Verkehrsverwaltungsrecht.
Ihre Anwältin Ihres Vertrauens unterstützt Sie bei der Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen (Unfallregulierung). Sie macht für Sie die entstandenen Schäden geltend und klären die Haftungsfrage. Sie kümmert sich um eine schnelle Abwicklung mit der Versicherung und beziffern Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Reparaturkosten sowie sonstige Schadenspositionen wie Haushaltsführung, Verdienstausfall, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten. Bei Erschwernissen mit Autohäusern und Werkstätten hilft Ihnen Ihre Rechtsanwältin aus Friedrichsdorf Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Sie sind geblitzt worden und Ihnen drohen ein Bußgeld und Punkte oder gar der Entzug des Führerscheins? Bei mir finden Sie qualifizierte Unterstützung.
Auch im Verkehrsstrafrecht verteidigt Sie ihre Mandanten engagiert, zielorientiert und mit Blick für das Machbare. Wird Ihnen zum Beispiel Unfallflucht, Alkohol am Steuer oder Nötigung im Straßenverkehr und ähnliches vorgeworfen, ist es wichtig, von Anfang an keine Fehler zu machen. Geben Sie nicht vorschnell eine eigene Stellungnahme ab, sondern machen Sie die eigene Aussage nur über Ihre Anwältin, Ihren Anwalt und erst nach erfolgter Akteneinsicht. Ihre Rechtsanwältin Pelit-Saran befasst sich mit sämtlichen im Verkehrsrecht vorkommenden Problemstellungen.
Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe aufzudrängen. Die Absicht des gegnerischen Versicherers liegt dabei indes darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. Es werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt - mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe.
Das verstärkte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung bezahlen müsste, werden bei einer wirksamen Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchsetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren etc..
Fordern Sie Ihr gutes Recht ein. Ihre Rechtsanwältin berät und vertritt Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen und schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Hauptaufgabe im Verkehrsrecht besteht in der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Sie unterstützt Sie nach einem Unfall umfassend und kompetent und setzen für Sie Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Unfallgegner und deren Versicherungen durch oder wehre derartige Ansprüche für Sie ab.
Da die Kosten für eine Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, sofern die Schuld allein beim Unfallgegner liegt, grundsätzlich durch die Versicherung des Schädigers zu tragen sind, empfiehlt es sich, auch bei einem einfachen Verkehrsunfall möglichst rasch eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Nur ein im Verkehrsrecht versierte Rechtsanwältin resp. versierter Rechtsanwalt kann überblicken, welche Schadenspositionen ein Geschädigter in welcher Höhe geltend machen kann. Oder kannten Sie den sog. Haushaltsführungsschaden bei Personenschäden oder die 130%-Grenze bei Fahrzeugschäden?
Das gleiche gilt für die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Auch diesen können Sie nach Ihrer freien Wahl mit der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten beauftragen. Auch die Kosten für dieses Gutachten muss grundsätzlich die Versicherung des Gegners übernehmen, wenn dieser den Unfall allein zu verschulden hat. Nur dann, wenn erkennbar war, dass es sich allein um einen Bagatellschaden gehandelt hat, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. Als im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwältin kann sie Ihnen gerne einen versierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen im Raum Friedrichsdorf, Bad Homburg und Umgebung resp. im Hochtaunuskreis vermitteln. Ersatzfähige Schadenspositionen können z.B. sein Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Verdienstausfall, Wertminderung, Nutzungsausfall, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Entsorgungskosten, Standgebühren oder entgangener Gewinn.
Ebenfalls dem Verkehrsrecht zuzuordnen sind sämtliche Probleme im Zusammenhang mit Autokauf und Leasing von Fahrzeugen. Als die Rechtsanwältin Ihres Vertrauens für Verkehrsrecht in Friedrichsdorf hilft sie Ihnen natürlich auch hier gerne weiter.
Unter der Voraussetzung, dass Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, zahlt die gegnerische Versicherung alle Rechtsanwaltskosten. Unsere anwaltliche Tätigkeit ist für Sie als Geschädigter in diesem Fall honorarfrei.
Zu Beginn wird geklärt, ob Sie vollen Schadensersatz verlangen und mit welchen Schadensersatzansprüchen Sie kalkulieren können. Des Weiteren wird die Frage, wie Sie mobil bleiben und wie Sie nach Verletzungen ein Schmerzensgeld erhalten, erörtert.
Nach einem Unfall schätzt ein Gutachter oder eine Werkstatt durch einen Kostenvoranschlag, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Schaden technisch einwandfrei zu beheben. Die Kosten für diese Maßnahme sind der Reparaturschaden. Der Reparaturschaden ist ein Geldbetrag. Sie entscheiden, ob repariert wird oder nicht. Falls nicht, können Sie zumindest den Netto-Reparaturbetrag (fiktive Abrechnung) verlangen. Wenn repariert wird, kommen weitere Ansprüche (Mehrwertsteuer, Nutzungsausfall oder Mietwagen etc.) in Betracht.
Bei einem Totalschaden schätzt ein Sachverständiger den Geldbetrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges anderes Fahrzeug zu beschaffen (Wiederbeschaffungswert). Der Unfallwagen kann einen Wert haben (Restwert). Da der Geschädigte diesen Restwert nach dem Unfall behält, ist er vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen: Wiederbeschaffungswert - Restwert = Totalschaden. Die gegnerische Versicherung muss nur wirtschaftlich sinnvollen Schadensersatz leisten. Gezahlt wird stets die günstigere Methode des Schadensersatzes.
Es gibt ein Ausnahmefall: die 130 %-Grenze. Die Beschädigung eines Kraftfahrzeuges ist nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden, sondern zudem eine Schädigung des Eigentums. Menschen hängen an ihren Fahrzeugen, sind sie gewohnt und wollen daher häufig ihr altes Fahrzeug behalten, auch wenn sich die Reparatur nicht lohnt. In diesen Fällen kann der Geschädigte, obwohl es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, das Fahrzeug zu reparieren, auf eine Erstattung der Reparaturkosten bestehen.
Ihre Rechtsanwältin betreut Sie auch in den meist parallel verlaufenden verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten und Bußgeldverfahren. In Bußgeldverfahren ist sie als Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Friedrichsdorf insbesondere in Fällen tätig wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, 0,5-Promille-Grenze, Lenkzeitenverstöße oder Fahrverbote.
Hier verteidigt Ihre Anwältin Sie effektiv und nimmt Ihre Rechte wahr. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie frühzeitig eine Anwältin für Verkehrsrecht beauftragen. Je später Sie mit Ihrem Anliegen zu mir kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Verteidigung.
Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie daher auf jeden Fall frühzeitig zur der Rechtsanwältin Ihres Vertrauens. Ein Verkehrsrechtsanwältin kennt die typischen Fehlerquellen in Bußgeldverfahren, etwa bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Zudem erkennen erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht auch formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen können – auch wenn Sie tatsächlich mal zu schnell gefahren sein sollten.
Bereits mit Erhalt des Zeugenfragebogens oder des Anhörungsbogens für Betroffene sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Spätestens mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides ist eine Überprüfung der Angelegenheit und die für Ihr Bußgeldverfahren anzuwendende Vorgehensweise durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt notwendig, um Sie vor Fahrverboten, Punkten in Flensburg und Bußgeld zu schützen.
Ab Zugang des Bußgeldbescheides läuft die recht kurze Einspruchsfrist von nur 2 Wochen, die Sie unbedingt beachten müssen. Versäumen Sie diese Frist, gibt es so gut wie keine Möglichkeit mehr, gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen.
Um eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigung vornehmen zu können, ist die Akteneinsicht für uns – sowie für jeden anderen Verkehrsrechtsanwalt – zwingende Voraussetzung. Erst nach der Akteneinsicht steht fest, welche Beweise vorliegen, wo die Schwachpunkte liegen und wie Ihre Anwältin Sie am besten verteidigen kann.
Bis dahin ist angeraten: Sie haben das Recht zu schweigen! Machen Sie davon Gebrauch! Denn häufig versuchen Betroffene eines Bußgeldverfahrens, den Bußgeldbescheid durch eine schnelle Stellungnahme abzuwenden. Dies bleibt jedoch meist ohne Erfolg und häufig werden hierdurch Fakten geschaffen, die im Nachgang nicht mehr zu beheben sind. Denn alles was Sie sagen, kann – und wird – gegen Sie verwendet werden.
Alle, mit dem hier bereitgestellten Rechner ermittelten Ergebnisse und Angaben erfolgen ohne Gewähr, da der Rechner vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. zur Verfügung gestellt wird, und wir keinen Einfluss auf die zugrunde liegenden Daten und Berechnungsmodelle haben. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. bemüht sich immer die aktuellsten, vom Gesetzgeber festgelegten Daten in das System einzupflegen (Datenschutzerklärung).
Spätestens wenn ein Fahrverbot droht, sollten Sie sich in jedem Fall durch eine Rechtsanwältin für Verkehrsrecht verteidigen lassen. Wegen einer Ordnungswidrigkeit darf ein Fahrverbot nur verhängt werden, wenn der Betroffene die Ordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat.
Die Folgen eines Fahrverbots aufgrund z. B. von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Alkohol im Blut sind für die Betroffenen unterschiedlich. Viele sind auf den Führerschein dringend, zum Beispiel beruflich, angewiesen. Die Überbrückung eines Fahrverbots - unter Beachtung beruflicher Flexibilitätsanforderungen - durch öffentliche Verkehrsmittel ist oft schwierig.
Dieses Ungleichgewicht hat die Rechtsprechung erkannt und erlaubt ein Absehen vom Fahrverbot bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße. Um dies zu erreichen, ist aber eine umfassende und fundierte Begründung erforderlich. Der Beschuldigte muss in diesem Fall zum Beispiel beweisen,
Die Ausnahmen gelten grundsätzlich nicht bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Straftat, zum Beispiel einer Trunkenheitsfahrt über 1,1 ‰ und in ähnlichen Fällen.
Ihre Rechtsanwältin berät und vertritt Sie gerne als Käufer oder Verkäufer eines Neufahrzeugs, Gebrauchtfahrzeugs oder Oldtimers. Gerade bei dem Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs und besonders eines Oldtimers erleben sowohl Käufer als auch Verkäufer oftmals böse Überraschungen, weil ungeahnte Mängel auftreten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn ein Käufer Ihnen Mängel an dem verkauften Auto mitgeteilt hat oder Sie selbst Mängel an dem von Ihnen erworbenen Fahrzeug festgestellt haben. Mit frühzeitiger Beratung können womöglich teuere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Sie überprüft die Vertragsbedingungen, den Neuwagen-Kaufvertrag und Gebrauchtwagen-Kaufvertrag , Leasingvertrag oder erstellen Kaufverträge. Weitere Bereiche sind auch im Internet Abmahnungen und Unterlassung beim Wettbewerb, Minderung, Schadensersatz, Garantie, Fahrzeugfinanzierung, Mängel, Verschleiß, Laufleistung, Unfallschaden sowie Gewährleistung und Rücktritt.
Wenn Sie ein verkehrsrechtliches Problem haben, zögern Sie nicht, Ihre Rechtsanwältin Pelit-Saran anzusprechen!
Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Friedrichsdorf im Taunus und Umgebung.