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Das 1. Gespräch mit Ihrer Rechtsanwältin

Im 1. Gespräch mit Ihrer Rechtsanwältin aus Friedrichsdorf besprechen Sie mit ihr die wichtigsten Punkte für das weitere Vorgehen. Sie berichten Ihrer Rechtsanwältin von Ihrem Anliegen und sie berät Sie über mögliche  Lösungswege und über das Honorar.  

Schildern Sie Ihr Anliegen

Reden Sie immer offen mit Ihrer Rechtsanwältin. Nur wenn Ihre Rechtsanwältin über alle Fakten informiert ist, ist es ihr möglich, Sie zu beraten. Sie können sich ihr anvertrauen, denn Ihre Rechtsanwältin ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

Sie bekommen mögliche Lösungswege genannt

Schildern Sie Ihrer Anwältin, was Sie mit ihrer Hilfe erzielen möchten. Sie erklärt Ihnen, welche Schritte dafür notwendig sind. In Betracht käme zum Beispiel ein Entwurf eines Briefes oder das Einreichen einer Klage. Bei komplexen Problemen mit weiteren Beteiligten wird Ihre Rechtsanwältin nicht sofort einen Lösungsweg nennen können, da sie erst sorgfältig prüfen muss, wie Sie am besten vorgehen sollten. 

Sie werden über die Kosten aufgeklärt

Es ist Ihr Recht zu wissen, wieviel die Beratung kostet. Ihrer Rechtsanwältin ist es wichtig, dass Sie sie im ersten Gespräch hemmungslos direkt hinsichtlich der Kosten ansprechen. Sie kann Ihnen eine Schätzung der Gesamtkosten geben, damit Sie entscheiden können, welche Schritte für Sie sinnvoll sind. Das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens spricht beispielsweise in vielen Fällen dafür, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ihre Anwältin berät Sie gerne. 

Sie entscheiden über den Auftrag

Wenn Sie mit Ihrer Rechtsanwältin über das erste Gespräch hinaus weiter zusammenarbeiten möchten und Sie sich über die nächsten Schritte und die Kostenfrage geeinigt haben, erteilen Sie Ihrer Rechtsanwältin ein Mandat, das heißt Sie beauftragen sie. Damit Ihre Rechtsanwältin für Sie tätig werden kann, wird sie Sie bitten, ein Vollmachtsformular zu unterschreiben. Mit dieser Vollmacht berechtigen Sie Ihre Rechtsanwältin, Sie zu vertreten.

 

Sobald Sie Ihrer Rechtsanwältin das Mandat erteilt haben, muss sie sämtliche Aufträge anderer ablehnen, die im Konflikt mit Ihrem Fall stehen könnten. Auf die Loyalität Ihrer Rechtsanwältin aus Friedrichsdorf können Sie sich verlassen. 

Darf Ihre Rechtsanwältin den Auftrag ablehnen?

Da jede Rechtsanwältin für die Ausführung des erteilten Mandats persönlich verantwortlich ist, ist es ihr gutes Recht, das Mandat abzulehnen. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn ihr die  erforderlichen Kenntnisse fehlen. 

Ihre Rechtsanwältin macht nur, was sie authentisch kann. Daher behält sie sich vor, Fälle abzulehnen. Oder sie kann das Mandat wegen anderer Verpflichtungen nicht fix bearbeiten. Dann wird Ihre Rechtsanwältin den Auftrag ablehnen. Nur so kann sie die hohe Qualität ihrer Beratungsleistungen bewahren. Wenn es zu einem Interessenkonflikt kommt, müsste sie ebenso ablehnen. Eine Ausnahme ist es, wenn Ihre Rechtsanwältin beigeordnet wird. Dies kann unter determinierten Voraussetzungen durch richterlichen Beschluss geschehen. 

Rechtsanwalt in Friedrichsdorf
Rechtsanwältin in Friedrichsdorf / Fachanwalt für Familienrecht

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Kontaktieren Sie Ihre Anwältin in Friedrichsdorf über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail.

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